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Die Integrations-Beauftragte der Bundesregierung fordert eine ausreichende Finanzausstattung

Eckpunkte zur qualitativen Verbesserung der Integrationskurse

Im Jahr 2005 haben rund 215 Tausend Ausländer und Spätaussiedler eine Teilnahmeberechtigung für einen Integrationskurs nach Zuwanderungsgesetz erhalten; 115 Tausend haben einen Kurs begonnen oder bereits abgeschlossen. Besonders groß ist die Nachfrage nach den Kursen bei bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern: mit knapp 60% der Kursteilnehmer stellten sie die größte Teilnehmergruppe; die meisten nahmen freiwillig an den Kursen teil. Auf starkes Interesse stieß das Angebot bei den Migrantinnen: sie stellten 2005 fast 2/3 der Kursteilnehmer.

Auch wenn die Evaluation des Kursangebots erst 2007 abgeschlossen sein wird, zeigen die Erfahrungen des ersten Jahres, dass bereits jetzt Handlungsbedarf hinsichtlich eines qualitativ besseren und bedarfsgerechteren Angebots besteht. Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen zu den erfolgreichen Kursabschlüssen: Nur rund 40% der Kursabsolventen haben 2005 die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden und damit das Sprachniveau erreicht, das die Kurse gewährleisten sollen (B 1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Entscheidend wird es sein, dass Angebot so auszugestalten, dass Neuzuwandernde möglichst schnell einen Kurs besuchen können und möglichst vielen Kursteilnehmern der erfolgreiche Kursabschluss ermöglicht wird. Zudem müssen auch weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die freiwillige Nachfrage von bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern befriedigen zu können.

Deshalb regt die Beauftragte an:

I. Bedarfsgerechte Differenzierung des Kursangebotes

In der Anlaufphase der Integrationskurse hat sich gezeigt, dass das Angebot vielerorts nicht ausreichend differenziert ist. Die Kurse sind oft sehr heterogen zusammengesetzt, akademisch vorgebildete sitzen neben bildungsungewohnten Teilnehmern und Analphabeten. Die bisherige Modularisierung des Angebots kann dieses Problem nicht beheben. In den allgemeinen Kursen würden sich mit homogeneren Lerngruppen bessere Lernerfolge erzielen lassen. Die bisher erst ansatzweise entwickelten Angebote für die Zielgruppen Jugendliche und Frauen / Eltern sollten möglichst passgenau auf die jeweilige Lebenssituation zugeschnitten werden. Analphabeten oder auch Menschen, die in einer anderen Schriftsprache alphabetisiert wurden, brauchen besondere Vorschaltangebote, um sie überhaupt zum Deutschspracherwerb zu befähigen. Aber auch „Schnelllerner“ und erfolgreiche Kursabsolventen sollten gezielter gefördert und insbesondere auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
  1. Kursangebot nach Leistungsfähigkeit der Teilnehmer differenzieren
    Eine homogenere Zusammensetzung der Teilnehmer in den allgemeinen Kursen ließe sich durch ein Angebot von Kursen auf unterschiedlichen Leistungsniveaus bzw. für unterschiedliche Lerntempi erreichen. Kursteilnehmern, die das an sich als Kursziel festgesetzte Sprachniveau in weniger als 600 Stunden erreichen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, die verbleibenden Stunden für weitergehenden Spracherwerb zu nutzen. Eine solche bedarfsgerechte Angebotsdifferenzierung ist vor Ort allerdings nur zu gewährleisten, wenn die lokalen Sprachkursträger ihre Angebote abstimmen.

  2. Angebotsabstimmung der Träger verbessern
    Durch die Einführung einer Kooperationsverpflichtung für die Träger als Kriterium für die Trägerzulassung könnte sichergestellt werden, dass die Kursträger vor Ort ihre jeweiligen Angebote abstimmen und Kursinteressierte gezielt untereinander verteilen, um so leistungsdifferenzierte Kurse und Zielgruppenangebote zeitnah zu ermöglichen. Beispiele für solche erfolgreichen Trägerkooperationen gibt es bereits in einigen Regionen. Ziel sollte die möglichst flächendeckende Einführung von lokalen Trägerkooperationen sein.

  3. Erreichte Leistungen verbindlich zertifizieren
    Jeder Integrationskurs sollte mit einer verbindlichen Prüfung abgeschlossen werden, mit der den Teilnehmern das jeweils erreichte Leistungsniveau auch zertifiziert wird. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein erheblicher Teil der Kursteilnehmer in 600 Unterrichtsstunden das Zielsprachniveau nicht erreichen kann und deshalb erst gar nicht zur Abschlussprüfung angemeldet wird. Zur Zeit wird die Entwicklung eines skalierten Sprachtests vorbereitet, der Lernerfolge differenziert erfassen soll; die Testentwicklung wird jedoch voraussichtlich 2-3 Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin sollten übergangsweise auf bereits vorhandene Sprachfeststellungen bzw. niveaubezogene Testverfahren / Zertifikatsprüfungen zurückgegriffen werden.

  4. Integrationskursangebot und berufsbezogene Sprachförderung verzahnen
    Nicht nur Kursteilnehmer mit Lernschwierigkeiten, auch Schnelllerner brauchen gezielte Förderung. So sollten besonders erfolgreiche Kursabsolventen durch berufsbezogene Aufbauförderungen gezielt für den Eintritt in den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Anknüpfungspunkt für eine Angebotsverzahnung könnte die berufsbezogene Sprachförderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds-Bundesagentur für Arbeit-Programms (ESF-BA) sein, das voraussichtlich ab 2007 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen wird. Bereits geplant ist die stärkere Verzahnung von Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen nach SGB II / SGB III. Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit bereitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Zeit eine entsprechende Handlungsempfehlung zunächst für den Bereich der jugendspezifischen Angebote vor; eine weitere für frauenspezifische Angebote soll folgen. Vorgesehen werden sollten auch Berufspraktika.

  5. Integrierte Jugendangebote ausbauen
    Gerade bei Integrationsangeboten für Jugendliche ist es unerlässlich, die unterschiedlichen Förderkomponenten (Sprachangebote, sozialpädagogische Begleitung, Berufsvorbereitung, Nachqualifizierung) in hohem Maße aufeinander abzustimmen und zu vernetzen. Insbesondere die differenzierte sozialpädagogische Begleitung sollte bei Jugendlichen integraler Kursbestandteil sein. Hier haben die Jugendmigrationsdienste, die für diese Angebote verantwortlich sind, eine besondere Kooperationsverpflichtung mit den lokalen Kursanbietern.

  6. In den Jugendkursen gezielter auf Ausbildung und Beruf vorbereiten
    Gerade Migrantenjugendliche haben besondere Probleme im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Nach Integrationskursverordnung sollen die Jugendintegrationskurse auf den Besuch einer weiterführenden Schule oder Hochschule oder eine andere Ausbildung vorbereiten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, müssen in das noch zu entwickelnde Rahmenkonzept für diese Zielgruppenkurse in hohem Maße berufs- und ausbildungsvorbereitende Elemente, z.B. Berufspraktika als regelmäßiger Kursbestandteil, aufgenommen werden.

  7. In Eltern- und Frauenkursen familien- und frauenspezifische Themen aufgreifen
    Eltern- und Frauenkurse bieten Gelegenheit, in besonderem Maße familien- und frauenspezifische Themen aufzugreifen und auf Bildungsfragen einzugehen. Das Rahmenkonzept für diese Kurse sollte darauf gerichtet sein, Erziehungskompetenz und Empowerment zu stärken. Da gerade Mütter von schulpflichtigen Kindern ein erhöhtes Interesse am Erlernen der deutschen Sprache haben, bietet sich eine Anbindung dieser Zielgruppenkurse z.B. an Schulen oder Nachbarschaftszentren an.

  8. Angebote zur Alphabetisierung und Umalphabetisierung vorschalten
    Wer bisher nicht oder in einer anderen Schriftsprache alphabetisiert wurde, hat – auch bei leistungsdifferenzierten Angeboten – wenig Aussicht, in den allgemeinen Sprachkursen zu reüssieren. Deshalb sollte für diese Zielgruppe ein zusätzliches Angebot vorgeschaltet werden, an das sich dann der allgemeine Sprachkurs oder ein Zielgruppenkurs anschließen kann.

  9. Lokale Integrationsnetzwerke ausbauen
    Integrationsförderung vor Ort kann nur gelingen, wenn alle beteiligten Akteuren – Sprachkursträger, und Ausländerbehörden, Jobcenter, Migrationserstberatungsstellen und Jugendmigrationsdienste und die Regionalkoordinatoren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – in hohem Maße zusammenarbeiten. Vorgeschlagen wird deshalb die Einrichtung von Runden Tischen oder anderen Netzwerkstrukturen, die lokale Bedarfsprofile erarbeiten und die Angebote entsprechend ausrichten. Auch Schulen und Migrantenorganisationen und insbesondere die Elternvereine sollten in diese Netzwerke einbezogen werden.


II. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kursqualität

Eine Differenzierung des Kursangebots wird nur zu realisieren sein, wenn die Rahmenbedingen für die Träger entsprechend verbessert werden. Die Qualität der Kurse hängt in hohem Maße von ihrer finanziellen Ausstattung ab.
  1. Nachholende Integration ermöglichen
    Insgesamt sollte sichergestellt sein, dass im Bundeshaushalt auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die freiwillige Kursnachfrage von bereits länger in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern decken zu können. Gerade mit Blick auf die besonderen Probleme der 2. und 3. Migrantengeneration im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind Angebote zur „nachholenden Integration“ unverzichtbar.

  2. Finanzausstattung der Kurse verbessern
    Der den Sprachkursträgern bisher gewährte Stundensatz (2,05 €) ist angesichts der hohen bürokratischen Anforderungen an die Träger und der aus diesem Satz zu deckenden Personal- und Sachkosten zu knapp bemessen. Auch die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits eingeführte einmalige Verwaltungspauschale (7 € je Teilnehmer) kann dies nicht kompensieren. Um den Trägern ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen, sollte der Stundensatz pro Teilnehmer auf mindestens 3 € angehoben werden. Für die Alphabetisierungsangebote ist darüber hinaus eine erhöhte Finanzausstattung vorzusehen.

  3. Kleinere Lerngruppen ermöglichen
    Die bisherigen engen finanziellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Kurs-träger unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten mit möglichst großen Lerngruppen arbeiten müssen. Dies ist Lernerfolgen abträglich. Die Reduzierung der zulässigen Teilnehmerzahl auf maximal 18 Personen pro Kurs wäre ein wesentlicher Beitrag für eine bessere Kursqualität. Bei den Alphabetisierungsangeboten sollte die Höchstteilnehmerzahl auf 10 Personen festgesetzt werden.

  4. Lernzeiten, insbesondere bei zielgruppenspezifischen Kursen, verlängern
    Insbesondere bei den Zielgruppenangeboten für Jugendliche, Frauen/Eltern und Analphabeten reichen 600 Stunden Deutschunterricht i.d.R. nicht aus, um ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln. Deshalb ist für diese Angebote eine Aufstockung des Stundenkontingents auf mindestens 900 Stunden unerlässlich.

  5. Hohe Qualität der Lehrkräfte sicherstellen
    Die Qualifizierung und Motivation der Lehrkräfte ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Kurse. Deshalb müssen auch langfristig die Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche Lehrerfortbildung sichergestellt werden. Zudem sollte ein angemessenes Mindesthonorar für die Lehrkräfte der Integrationskurse (in Anlehnung an die Regelung des ehemaligen Sprachverbandes) eingeführt werden, da derzeit aufgrund der niedrigen Kostensätze ein dramatisches Absinken der Honorare zu beobachten ist.

  6. Träger von Verwaltungsaufgaben entlasten
    Aufgrund der vielfältigen Rechtsvorgaben müssen die Kursträger einen Großteil der Finanzmittel, die ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Kursdurchführung zur Verfügung stellt, für Verwaltungsaufgaben aufwenden. Ein Bürokratieabbau bei den Trägern käme der Qualität der Kurse zu Gute. Eine Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten und Gebührenverfahren und die Übernahme von bisher bei den Trägern angesiedelten Verwaltungsaufgaben durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge könnte den bürokratischen Aufwand erheblich reduzieren.


III. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Teilnahme

Oft hängt die Teilnahme am Integrationskurs von einschränkenden Bedingungen, wie etwa fehlenden Kinderbetreuungsangeboten oder schlechten Verkehrsverbindungen, ab. Es sollte im Interesse Aller liegen, die Inanspruchnahme der Integrationskurse durch ent-sprechende Anpassung der teilnehmerbezogenen Rahmenbedingungen zu steigern.
  1. Möglichst zügige Kursteilnahme sicherstellen
    Um neuzugewanderten Ausländern und Spätaussiedlern die Eingewöhnung in Deutschland zu erleichtern, ist eine möglichst zügige Kursteilnahme wünschenswert. Während zur Teilnahme verpflichtete Neuzuwanderer und „Bestandsausländer“ auch jetzt schon gehalten sind, sich unverzüglich zu einem Integrationskurs anzumelden, gilt der Anspruch auf Kursbesuch bei den nicht verpflichteten Neuzuwandernden 2 Jahre (Ausländer) bzw. unbefristet (Spätaussiedler). Vorgeschlagen wird eine Angleichung der Anspruchsfristen an die Zulassungsfrist der „Bestandsausländer“, die freiwillig am Kurs teilnehmen (1 Jahr). Zur Umsetzung dieses Vorschlags sind Änderungen des Aufenthalts- und des Bundesvertriebenengesetzes erforderlich.

  2. Kursbegleitende Kinderbetreuung verbessern
    Fehlende Kinderbetreuungsangebote hindern insbesondere Frauen an der Kursteilnahme. Dies gilt keineswegs nur für die Zielgruppenkurse, sondern auch für die all-gemeinen Integrationskurse. Ergänzend zur bisherigen Regelung zur Kinderbetreuung sollten die Träger und lokalen Trägerverbünde in die Lage versetzt werden, trägerübergreifende Betreuungspools für Unter-3-Jährige zu bilden. Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Über-3-Jährige wäre zudem in Erwägung zu ziehen, bei Bedürftigkeit für die Dauer des Kursbesuchs die Kindergartenkosten zu erstatten. Da ursprünglich eine geteilte Finanzverantwortung von Bund und Ländern für die Kurse vorgesehen war, wären hier ggf. die Länder einzubeziehen. Grundsätzlich wünschenswert wäre es, die Betreuungsangebote der Kinder mit Angeboten zur frühkindlichen Sprachförderung zu verbinden.

  3. Auch Geringverdienern Kursteilnahme ermöglichen
    Der von allen Nicht-Sozialleistungsbeziehern zu erbringende Eigenbeitrag von 1 € pro Kursstunde (630 € pro Kurs) ist für Geringverdiener oft Grund, die Kurse nicht zu besuchen. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Familienmitglieder an einem Integrationskurs teilnehmen wollen oder müssen. Entsprechend der Vorgabe des Aufenthaltsgesetzes, wonach für die Teilnahme Kosten „in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit erhoben werden“ sollen, sollten Geringverdiener daher grundsätzlich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreit werden.

  4. Erreichbarkeit der Kurse sicherstellen
    Auch die von Teilnehmern aufzuwendenden Fahrtkosten können zum Teilnahmehindernis werden. Bislang können nur teilnahmeverpflichtete „Bestandsausländer“ und Teilnehmer der Zielgruppenkurse einen Zuschuss zu den ihnen entstehenden Fahrtkosten beantragen. Für Spätaussiedler und ihre Kernfamilie ist eine entsprechende Regelung geplant. Für sonstige Teilnehmergruppen – d.h. neuzugewanderte Ausländer und nicht verpflichtete „Bestandsausländer“ in den allgemeinen Sprachkursen – ist dies bisher nicht vorgesehen. Um Geringverdienern in diesen Teilnehmergruppen die Kursteilnahme zu ermöglichen, sollte auch ihnen die Fahrtkostenzuschussgewährung eingeräumt werden. Hinsichtlich der Zuschussgewährung für Leistungsbezieher nach dem SGB II bedarf es zudem einer bundesweiten Zuständigkeitsregelung, da die Zuständigkeit zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Arbeitsverwaltung bisher unzureichend geklärt ist.

  5. Erfolgreiche Kursteilnahme honorieren, Teilnahmeverweigerung sanktionieren
    Zusätzliche Anreize können die Motivation der Kursteilnehmer weiter stärken. So sollten bei erfolgreicher Kursteilnahme zusätzliche Vergünstigungen bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis (z.B. Verkürzung der Voraufenthaltsfrist auf 4 Jahre) sowie bei den Einbürgerungsvoraussetzungen (s.u.) eingeräumt werden. Im Gegenzug wäre bei Verletzung der Teilnahmepflicht die konsequentere Anwendung der bestehenden sozialrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten erforderlich.


IV. Orientierungskurse

  1. Grundrechte vermitteln, Frauenrechte stärken
    Nach Aufenthaltsgesetz dient der Orientierungskurs der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Dieser Themenkanon sollte jedoch möglichst auf die konkrete Lebenssituation der Kursteilnehmer bezogen sein und deshalb unbedingt auch Themen wie Menschen- und Frauenrechte umfassen.

  2. Orientierungskurs als ersten Schritt zur Einbürgerung anlegen
    Zur Zeit wird die Einführung von Einbürgerungskursen zur Vorbereitung auf Einbürgerungstests diskutiert. Bei entsprechender Ausgestaltung des Orientierungskurscurriculums könnte die erfolgreiche Teilnahme am Orientierungskurs auf den Einbürgerungskurs angerechnet werden.


Quelle: Pressemitteilung der Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 3. Mai 2006

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Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.06.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024