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Warum nur bekommt ein "Kunde" keine Förderung der beruflichen Weiterbildung bei der BA?

Der Text der Kleinen Anfrage im Wortlaut:

Kundendifferenzierung bei Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden

Die Bundesagentur für Arbeit und die ihr nachgeordneten Einrichtungen teilen die Arbeitslosen und die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden in vier Kategorien ein: Marktkunden, Beratungskunden (Aktivieren), Beratungskunden (Fördern) und Betreuungskunden. Aus dieser Einteilung leiten sich differenzier- te Produktangebote zur Unterstützung der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt ab, was in vielen Fällen zu einer erheblichen Chancendifferenzierung führt, die subjektiven Einflüssen und Entscheidungen unterworfen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Durch wen und an Hand welcher Kriterien erfolgt die Einordnung der Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden in eine der vier genannten Kategorien und wie schätzt die Bundesregierung die Befähi- gung derjenigen ein, die diese Einordnung vornehmen?

2. Durch welche Qualifikationsmaßnahmen wurden und werden die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter in den ARGEN und in den Optionskommunen auf die- se Einordnungsaufgaben vorbereitet, und wie kann angesichts der unzureichenden Zahl von so genannten Fallmanagern diese Tätigkeit gewissenhaft durchgeführt werden?

3. In welchen zeitlichen Abständen wird durch wen und auf welcher Grundlage überprüft, ob die Einstufung den sich ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes bzw. dem persönlichen Profil der betreffenden Personen noch ent- spricht?

4. Welchen Anteil an allen Kunden machen die verschiedenen Kundengruppen in den einzelnen Agenturbezirken aus? (Bitte in Prozentzahlen angeben, welchen Anteil jede Kundengruppe an der Gesamtzahl der Kunden ausmacht.)

Sollte es bezüglich der Größenverhältnisse der verschiedenen Kundengruppen zueinander Unterschiede zwischen den Agenturbezirken geben, woraus resultieren diese Unterschiede?

5. Welchen Anteil an den verschiedenen Kundengruppen in den einzelnen Agenturbezirken machen
  • Menschen mit Behinderung,
  • Frauen,
  • Beschäftigte ab 55 Jahre und
  • Jugendliche bis 25 Jahre aus,
und wie verteilen sich die Kunden
  • mit Behinderungen,
  • weiblichen Geschlechts,
  • ab 55 Jahre,
  • in jugendlichem Alter in den jeweiligen Agenturbezirken auf die ver- schiedenen Kundengruppen?
(Bitte sowohl die einzelnen Kundengruppen in Prozentzahlen hinsichtlich jeder genannten Personengruppe aufschlüsseln, als auch jede Personengruppe dahin gehend aufschlüsseln, wie viel Prozent welcher Kundengruppe zu- gewiesen werden.)

6. Welche Möglichkeiten haben Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, auf ihre Eingruppierung Einfluss zu nehmen, wenn sie der Meinung sind, dass diese nicht ihren Vermittlungschancen bzw. persönlichen Voraussetzungen gerecht wird?

7. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, ob einem Kunden arbeitsmarktfördernde Produkte gewährt oder angeboten werden können, wenn dieser einer Kundengruppe angehört, für die diese Produkte nicht vorgesehen sind?

8. Weshalb ist gerade für Betreuungskunden, denen die schlechtesten Vermittlungschancen zugesprochen werden, der Einsatz von Förderprodukten, wie Eingliederungszuschuss, Mobilitätshilfe, Trainingsmaßnahme zur Einstellungsfeststellung bzw. zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten oder Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht vorgesehen, so dass ihre Wiedereingliederung dadurch zusätzlich erschwert wird?

9. Weshalb erhalten Marktkunden unabhängig von ihrer persönlichen finanziellen Situation keine finanziellen Unterstützungsleistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung, wie z. B. Mobilitätshilfen, obwohl mit einer daraus resultierenden schnelleren Vermittlung die Arbeitsagentur finanziell entlastet würde?

10. Auf welcher Grundlage erfolgt der Ausschluss einzelner Kundengruppen von bestimmten arbeitsmarktfördernden Produkten, obwohl alle Empfänger des Arbeitslosengeldes I vor ihrer Arbeitslosigkeit in gleicher Weise Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung leisteten?

11. Aus welchen Gründen betrachtet die Bundesregierung die Einschränkung des gleichen Zugangs von Arbeitslosen zu geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch die seit Anfang 2003 geltende Regelung, wonach die von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit neu eingeführten Vorgaben einer prognostizierten Verbleibsquote von 70 Prozent für die Zulassung von Maßnahmen und einer möglichst hohen individuellen Eingliederungswahrscheinlichkeit von Maßnahmeteilnehmerinnen und -teilnehmern als Kriterien für die Förderung gelten sollen, nicht als Tatbestand der Diskriminierung, zumal es in weiten Bereichen des Landes, wie z. B. in Ostdeutschland, ohnehin kaum neue Arbeitsplätze gibt?

Berlin, den 7. März 2006

Quelle: Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Ilja Seifert, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Dr. Axel Troost, Katja Kipping und der Fraktion DIE LINKE
Drucksache 16/925, 16. Wahlperiode 08. 03. 2006

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024