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Deutschland braucht mehr Weiterbildung

Deutschland ist bei der Weiterbildung schlecht auf den Weg zu einer wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft vorbereitet. Diese Analyse beruht auf der Auswertung zu Fragen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Warnsignale sind nicht zu übersehen:
  • 34 Prozent aller im März 2005 gemeldeten Arbeitslosen haben keine Ausbildung. Bei den Arbeitslosengeld II-Empfängern liegt die Quote bei 56 Prozent.
  • Noch höher ist die Quote bei den ausländischen Staatsangehörigen: ca. 80 Prozent der arbeitslosen Ausländer haben keinen beruflichen Ausbildungsabschluss.
  • Der Anteil der Schulabgänger, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen, lag im Jahr 2003 bei ca. 9 Prozent.
  • Von den Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit verlassen 19 Prozent die Schule ohne Abschluss.
  • Die Beteiligung an der Weiterbildung ist in den letzten Jahren zurückgegangen und liegt nur noch bei 42 Prozent. Besonders hoch ist der Rückgang bei der beruflichen Weiterbildung, hier liegt die Beteiligungsquote nur noch bei 26 Prozent (2003).
  • Insbesondere bei der beruflichen Weiterbildung sind ausländische Staatsangehörige (Teilnahmequote 2000: 12 Prozent) und Frauen (Quote 23 Prozent) unterrepräsentiert.
  • Deutlich unterrepräsentiert sind auch gering qualifizierte Arbeiter und Angestellte. Während die Teilnahmequote von ungelernten Arbeitern in den letzten 10 Jahren gesunken ist, zeigt sich bei den Hochqualifizierten ein umgekehrter Trend.
  • Fast drei Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen sind bei der Weiterbildung nicht aktiv.

Diese Zahlen belegen: Um Wohlstand und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen wir mehr in Bildung und Qualifizierung investieren. Denn die Qualifikation der Menschen wird im Umbruch von der Industrie- zur Wissensgesellschaft zum wichtigsten Produktionsfaktor. Wer in neue Technologien investiert, ohne zugleich für die entsprechenden Qualifikationen zu sorgen, vergeudet Kapital, mindert Motivation und schränkt die Einsatzmöglichkeiten der Beschäftigten ein. Der DGB fordert daher, dass die Kompetenzen und Begabungen der Beschäftigten über die gesamte Lebensspanne besser gefördert und genutzt werden. Dafür sprechen sowohl ökonomische und demographische Gründe als auch bildungs- und gesellschaftspolitische Argumente.

Die Konzepte für lebenslanges Lernen müssen keine Schlagwörter bleiben, wenn Weiterbildung als wichtige gesellschaftliche Aufgabe begriffen wird und alle Akteure zusammen arbeiten: Bund, Länder und Kommunen sind ebenso gefragt wie die Bundesagentur für Arbeit.

Leider stehen diese Anforderungen in krassem Widerspruch zur Praxis der Aus- und Weiterbildung. Das System ist zersplittert und nicht transparent, finanzielle Mittel fehlen ebenso wie vernetzte Strukturen und aufeinander aufbauende Bildungsprogramme.

Deutschland belegt bei der Bildungsfinanzierung im internationalen Vergleich einen unteren Platz. Während hierzulande für öffentliche und private Bildungsausgaben nur 5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verwendet werden, geben andere OECD-Staaten zwischen 6 und 7 Prozent (USA sogar über 7 Prozent) für Weiterbildung aus. Auch in den meisten EU-Ländern wird mehr in die berufliche Weiterbildung investiert. Die CVTS Studien I + II (Continuing Vocational Training Survey) der Europäischen Kommission zeigen darüber hinaus, dass die deutschen Unternehmen bei der Weiterbildung quantitativ und qualitativ nur einen mittleren bis unteren Platz einnehmen und damit das Lern- und Leistungspotenzial ihrer Belegschaften nicht ausreichend ausschöpfen.

Auch die Unternehmen in Deutschland kürzen ihre Ausgaben für Weiterbildung: Nach Angaben des Arbeitgeberinstituts IW wurden im Jahre 1998 noch 8,94 Mrd. Euro ausgegeben, im Jahre 2001 waren es 8,64 Mrd. Euro.

Vorschläge des DGB

Um das Fundament der Weiterbildung in Deutschland zu sichern, schlägt der DGB Sofortmaßnahmen und mittelfristige Initiativen vor.

Sofortmaßnahmen
  1. Durch zusätzliche Fördermaßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen soll bis 2008 die Zahl der Schüler, die ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen, halbiert werden. In der Vereinbarung von Lissabon hat auch Deutschland sich verpflichtet, die Zahl der Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, deutlich zu verringern. Wichtiges Ziel aller Bemühungen muss es sein, allen Jugendlichen Schulabschlüsse und damit die notwendigen Qualifikationen für die Aufnahme einer Ausbildung zu ermöglichen.
  2. Berufsvorbereitende Maßnahmen müssen verbessert werden und grundsätzlich auf die Vermittlung und Förderung aller ausbildungs- und arbeitsuchenden Jugendlichen ausgerichtet werden. Die häufig unzureichende Qualität derartiger Maßnahmen und die fehlende Abstimmung führen bei vielen Jugendlichen zu Maßnahmekarrieren, ohne nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Die Vergabe berufsvorbereitender Weiterbildungsmaßnahmen muss in höherem Maße nach qualitativen Kriterien erfolgen.
    Die Länder müssen sich an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe stärker beteiligen und die Arbeitslosenversicherung anteilig von der Finanzierung dieser Aufgabe entlasten. Die Länder sollen sich bereit erklären, kurzfristig wenigstens 50 Prozent der Aufwendungen für berufsvorbereitende Maßnahmen für Jugendliche zu übernehmen.
  3. Auch Erwachsene sollen gefördert werden, wenn sie schulische Abschlüsse nachholen wollen. Das BAföG-Konzept kann hierfür eine Orientierung sein. Anknüpfend an die Experten-Kommission "Lebenslanges Lernen" sollte die Finanzierung von Bildungsgängen, die einen Abschluss der Sekundarstufe II zum Ziel haben, durch einkommensabhängige Zuschüsse öffentlich finanziert werden, bei weiterführenden Maßnahmen sollten in zunehmendem Maßen Eigenbeiträge geleistet werden.
  4. Träger der beruflichen Weiterbildung sollen sich künftig einem Präqualifikationssystem unterwerfen, um Mindeststandards zu sichern. Etwa bei der Ausstattung mit Lernmitteln, der Einbindung des Trägers in den örtlichen Arbeitsmarkt und vor allem für qualifiziertes Personal, das nach tariflichen Regelungen bezahlt wird. Die Maßnahmen müssen regelmäßig geprüft und ihre Wirksamkeit evaluiert werden.
  5. Die Vernetzung der Weiterbildungsträger soll verstärkt werden, um die regionale Bedarfsermittlung und Abstimmung des Bildungsangebots unter Qualitätsaspekten zu erleichtern.
  6. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln könnte eine kurzfristige Qualifizierungsinitiative ergriffen werden. So könnte jedem zweiten der 115.000 Jugendlichen ALG II-Empfänger unter 25 Jahren mit Schulabschluss aber ohne Ausbildung ein Qualifikationsangebot gemacht werden.
    Von den Eingliederungsleistungen des SGB II sollen gezielte Initiativen zur Qualifizierung von unterrepräsentierten Gruppen wie Geringqualifizierte, Migranten, Jugendliche und Frauen mit Kindern ergriffen werden. Für diese Gruppen soll die Weiterbildung Vorrang haben vor der Beschäftigung in Maßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung.
  7. Für ältere Beschäftigte müssen die vorhandenen Instrumente gezielter eingesetzt werden. Die Förderung der Weiterbildung von älteren Beschäftigten in Klein- und Mittelbetrieben sowie die Job-Rotation sind zwei arbeitsmarktpolitisch innovative Instrumente, die von Betriebsräten, Arbeitgebern und Beschäftigten stärker genutzt werden können.

Mittelfristige Initiativen
  1. Bund und Ländern müssen wieder gemeinsame Bildungsplanung betreiben. Kleinstaaterei geht zu Lasten derjenigen, die heute Weiterbildung brauchen. In der beruflichen Weiterbildung sind bundeseinheitliche Regelungen notwendig. Dabei geht es insbesondere um Zugangssicherung für beide Geschlechter sowie bislang unterrepräsentierter Gruppen, Qualitätssicherung und Transparenz, Professionalität des Personals, Lernzeitansprüche, Möglichkeiten der Zertifizierung, Sicherung der Finanzierung sowie Aufbau von Weiterbildungsforschung und Weiterbildungsstatistik.
  2. Die bisherige betriebliche Weiterbildungspraxis muss für die einzelnen Branchen weiterentwickelt werden. Dabei müssen anerkannte Qualifikationsstandards entwickelt werden, die den Wert einer beruflichen Weiterbildung unabhängiger von der aktuellen Produktpalette, von dem einzelnen Unternehmen sowie von der jeweiligen Arbeitsmarktsituation machen.
  3. Gewerkschaften wollen Weiterbildung im Rahmen ihrer Möglichkeiten besser und umfassender als bisher in Tarifverträge einbeziehen. Allerdings wäre die Tarifpolitik alleine überfordert, wenn es um den Ausbau der Weiterbildung in Deutschland geht. Dies ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in der der Staat, die Tarifvertragsparteien und die Betriebe ihre jeweiligen Aufgaben übernehmen müssen.
    Durch Branchenvereinbarungen könnten ergänzend auch für Berufspraktiker ohne einschlägige Abschlüsse, für Quereinsteiger, Studienabbrecher und andere Gruppen - z.B. Frauen und Männer nach der Kindererziehungsphase - neue Möglichkeiten zum Aufbau einer Berufskarriere und zur Nachqualifizierung geschaffen werden. Damit würde ein aktiver Beitrag zur Arbeitsmarktentwicklung und zur Überwindung spezifischen Arbeitskräftemangels geleistet.
  4. Bildungsurlaub soll in längerfristige Qualifikationskonzepte einbezogen werden können. Gruppen, die bisher kaum an Weiterbildung teilnehmen, sollten besonders gefördert werden.
    Zur Verbesserung der Transparenz sollte ein bundesweites Weiterbildungsinformations- und Datenbanksystem aufgebaut werden, das allen zugänglich ist und durch trägerübergreifende Beratungsstellen auf regionaler Ebene ergänzt wird. Dies würde zur Transparenz des Weiterbildungsangebotes und zur individuellen Entscheidungsfindung beitragen.


Weitere Informationen zur Weiterbildung erhalten sie auf der Homepage des DGB unter Bildungspolitik.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024