Zurück zur ÜbersichtStellungnahme der BAG Jugendsozialarbeit zur Kosten- und Preisentwicklung in der beruflichen IntegrationsförderungDie BAG stellt in ihrer Stellungnahme fest: „Die Einsparungen der Bundesagenturfür Arbeit für die jugendspezifischen Maßnahmen werden auf Kosten von Trägerstrukturen und der Qualität der Arbeit für die Jugendlichen erkauft. Sie führen nicht zu Einsparungen, sondern im Gegenteil zu einer sinnlosen Verschwendung gesellschaftlicher Ressourcen.“ Die Folgen für Träger und MitarbeiterInnen beschreibt die BAG so: Ausschreibungszyklus der Bundesagentur verhindert Planungssicherheit Die jährlich neue Ausschreibung beraubt Träger und Mitarbeiter jeglicher Planungssicherheit. Kostenexplosion durch permanente Neuorganisation und die Abwicklung von Standorten Durch laufende Umstrukturierungen nach den jährlichen Ausschreibungen entstehen erhebliche Kosten für die Träger, die durch die Preise nicht hereingeholt werden können. Zerschlagung bewährter Strukturen Häufig wechselnde Träger zerstören bewährte Netzwerke zwischen Betrieben, den Schulen, Berufskollegs, der Agentur für Arbeit und anderen Trägern der Jugendberufshilfe in der Region. Dies führt zu einer deutlichen Reduzierung der Integrationsleistung der Angebote. Massiver Druck auf die Personalkosten Bei Angebote der beruflichen Bildung machen die Personalkosten zwischen 60% und 80% der Gesamtkosten aus. Der Preisdruck schlägt direkt auf die Arbeitsbedingungen und das Lohnniveau durch. Bereits jetzt seien Löhne von weniger als 1400 Euro brutto bei SozialarbeiterInnen in Vollzeitarbeit zu verzeichnen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in der beruflichen Integrationsförderung
Die Qualität der Arbeit mit Jugendlichen ist bei dieser Planungsunsicherheit der Träger nicht mehr gewährleistet. Die BAG Sozialarbeit erklärt:
die derzeitige Form der Preiskonkurrenz weder für die Jugendlichen noch für die BeitragszahlerInnen.“ Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit Nach einer längeren einführenden Passage über die rechtlichen Vorgaben für eine Vergabe von öffentlichen Aufträgen stellt sie fest: Die Entlassung von Personal mache deutlich, dass auch Bildungsträger ein Unternehmerrisiko tragen müssten, was unter Wettbewerbsbedingungen normal sei. Außerdem seien die Träger gezwungen gewesen, auf andere Geschäftsfelder außerhalb des SGB III auszuweichen, was durchaus gewollt gewesen sei. Planungssicherheit sei insofern gegeben, da die abgeschlossenen Verträge Optionen für jeweils zwei weitere Jahre beinhalten würden. Die Optionen seien allerdings an die jeweiligen Entscheidungen der Agentur für Arbeit vor Ort gebunden. Sehe die keinen aktuellen Bedarf, falle die Option eben weg. Die Qualität würde im Ausschreibungsverfahren in einem komplexen Verfahren durchaus ausreichend beachtet. Mit einem ausgeklügelten Kennzahlverfahren und der Festlegung von Preiskorridoren würde der Qualität eines Angebots ausreichend Beachtung geschenkt. Die Zahlung von Mindestlöhnen als Ausschreibungskriterium sei rechtlich nicht zulässig. Die Vergabe dürfe aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht auf ortsansässige und bewährte Anbieter beschränkt werden. Sie müsse vielmehr allen potenziellen Anbietern ermöglicht werden. So kann auch ein Anbieter, der über keinerlei Kenntnisse über den Arbeitsmarkt in der Region verfügt, zu einem Zuschlag kommen, was durchaus gewollt sei. Die Antwort der Bundesagentur für Arbeit lässt für die weitere Vergabe für Bildungsmaßnahmen nichts Gutes erahnen. Kleine und regionale Anbieter werden es in diesem Vergabeverfahren zunehmend schwerer haben, einen Auftrag zu erhalten. Bundesweite Anbieter, die mit standardisierten Angeboten das Land überziehen und ihre „Wanderarbeiter“ von Ort zu Ort schicken, sind klar im Vorteil. Wenn der Preis stimmt, nimmt es die Bundesagentur letztlich nicht so genau. Sie können die Stellungnahme der BAG Sozialarbeit und die Antwort der Bundesagentur für Arbeit hier als pdf-Datei vollständig herunterladen. Quelle: Eigenbericht netzwerk-weiterbildung Verweise zu diesem Artikel:Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006 |
Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info Druckdatum: 29.03.2024 |