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Betriebsräte für den Erhalt der beruflichen Weiterbildung

Der Kahlschlag in der beruflichen Weiterbildung, der zu Beginn dieses Jahres mit der Umsetzung der sog. Hartz-Reform (Hartz.Gesetz I) eingeleitet wurde, geht unvermindert weiter. Bis einschließlich September 2003 hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in beruflichen Weiterbildungsmaßnamen gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Drittel verringert.

Noch stärker zurückgegangen ist die Zahl der Neueintritte in Weiterbildungsmaßnahmen. Sie liegt im Durchschnitt bei knapp der Hälfte der Zahlen des Vorjahres. Das bedeutet, dass bis zum Ende dieses Jahres auch die Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer um über 50% auf absinken wird.

Ursache hierfür sind nicht nur die im Rahmen der sog. Hartz-Reform vorgenommenen Kürzungen der Haushaltsmittel der Bundesanstalt für Arbeit für die berufliche Weiterbildung, sondern vor allem das Scheitern des mit dem Hartz-Gesetz eingeführten Bildungsgutscheins bei gleichzeitigen Beratungsverbot der Arbeitsämter für weiterbildungsinteressierte Arbeitslose.

Die Einlösungsquote dieser Gutscheine liegt weit unter 50% (mit regionalen Unterschieden). Über die Hälfte der ausgegebenen Gutscheine verfallen ungenutzt. Entweder weil ein arbeitsloser Gutscheininhaber ohne Beratung keinen geeigneten Bildungsträger findet oder weil die Kurse wegen einer zu großen Streuung der Gutscheine auf verschiedene Bildungsträger ausfallen.

Ursache ist des weiteren die Einführung der "Verbleibsquote" von 70% als Voraussetzung für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Wurde diese Quote in guten konjunkturellen Zeiten locker erreicht, ist sie in der Wirtschaftkrise und in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit das Todesurteil für viele Weiterbildungsbetriebe.

(Zum Vergleich: in den sog. Personal-Service-Agenturen - der zentrale Hartz´sche Wunderwaffe zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – wurden mit hohem Finanzaufwand bis zum 1.7.2003 34.665 Stellen eingerichtet, von denen 6.103 besetzt werden konnten (17,8%). Hiervon konnten bundesweit 215 in Dauerarbeitsplätze vermittelt werden, eine Erfolgsquote im Promillebereich).

Der Arbeitsplatzabbau in der Weiterbildungsbranche ist in unserer Region nicht genau abzuschätzen. Allein bei den großen Trägern liegt er in diesem Jahr bei mindestens 200 Stellen (nur festangestellte Arbeitnehmer). Abgebaut wurden darüber hinaus mindestens noch einmal so viele Stellen von befristet beschäftigten Kolleginnen und Kollegen sowie von Honorardozenten. Die Zahl der ausgesprochenen bzw. noch geplanten Kündigungen bei den Weiterbildungsunternehmen liegt zwischen 20% und 50% der Belegschaften. Kaum einzuschätzen ist auch die Zahl der kleineren und mittleren Bildungsträger, die infolge des Hartz-Gesetzes ihren Betrieb eingestellt haben bzw. sogar die Insolvenz haben anmelden müssen.

Durch weitere Mittelkürzungen der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg ist insbesondere auch noch mit erheblichen Auswirkungen im Bereich der Volkshochschulen und der privaten Musikschulen, mit weiterem erheblichen Personalabbau zu rechnen.

Wenn diese Entwicklung auch im nächsten Jahr so anhalten sollte, wird die Weiterbildungsbranche Ende 2004 bis auf wenige Unternehmen nicht mehr existieren und damit das - trotz aller berechtigten Kritik an einzelnen Maßnahmen und Trägern - immer noch erfolgreichste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik zerschlagen sein.

Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Wir fordern von den Entscheidungsträgern in der Bundesregierung und in der Bundesanstalt für Arbeit:

Die berufliche Weiterbildung muss als zentrales Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten bleiben.

Zur Erreichung dieses Zieles sind mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

- statt weiterer Kürzungen im Bereich der beruflichen Weiterbildung im BA-Haushalt 2004 sind im Rahmen einer antizyklischen Arbeitsmarktpolitik mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen;

- in strukturschwachen Regionen und für bestimmte Zielgruppen die Möglichkeit des Abweichens von der 70 %-Verbleibsquote mit dem Ziel, sie insgesamt abzuschaffen;

- Streichung des Beratungsverbots der Arbeitsämter bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen mit dem Ziel des Aussetzens bzw. Rücknahme der Bildungsgutscheine;

- regionale Differenzierung der Durchschnittskostensätze;

- Beibehaltung des Unterhaltsgeldes für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen.

- Im Hinblick auf Maßnahmen für Langzeitarbeitslose müssen auch Maßnahmen in den Betrieben besser gefördert werden.

- Wir kämpfen sowohl für unsere Arbeitsplätze als auch für eine Qualitätssicherung in der beruflichen Weiterbildung!


Heidelberg-Wieblingen, den 30. Oktober 2003

Quelle: ver.di Mannheim


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.01.2004

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024