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Information für die Beschäftigten in den Integrationskursen

Lage eingeschätzt und Forderungen gestellt!

Das zweite nordrhein-westfälische Beschäftigtenforum von DozentInnen in den Integrationskursen hat am 24. Juni 2006 in Wuppertal über Thesen unseres Kollegen Hartmut Melchert beraten.

Die DozentInnen bewerten die vorherrschenden Beschäftigungsverhältnisse der Lehrenden in Integrationskursen als soziale Ungerechtigkeit. In ihrer jetzigen Form sind die Integrationskurse eine staatlich subventionierte Form des Deutschlernens auf Kosten der Lehrenden.

Gewerkschaften und DozentInnen in den Integrationskursen erheben deshalb die Forderung an die kommunalen Volkshochschulen, die Beschäftigungsverhältnisse dieses Personenkreises so auszugestalten, dass sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Damit verbinden wir vor allem eine angemessene Vergütungshöhe und die dringend erforderliche soziale Absicherung aus der Tätigkeit heraus.

Durch die Eingliederung der Dozentinnen und Dozenten in den Personalkörper der Volkshochschulen sehen wir auch eine Basis für eine Personalentwicklung, die nicht ausschließlich die Betroffenen mit dem Kosten- und Zeitaufwand für erforderliche Zusatzqualifikationen belastet sondern auch die Kursträger in die Pflicht nimmt.

Auf dem nächsten Beschäftigtenforum am 16. September 2006 wollen wir mit Verantwortlichen aus Volkshochschulen, kommunalen Spitzenverbänden und Landespolitik über die Forderung beraten.

Am 28. Juni 2006 wurden die kommunalen Spitzenverbände in NRW, die Landtagsfraktionen und der Landesverband der Volkshochschulen NRW und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu einem Fachgespräch eingeladen.

Das Fachgespräch findet statt unter dem Thema:

Situation und Perspektiven der Dozentinnen und Dozenten in den Integrationskursen der nordrhein-westfälischen Volkshochschulen

Sehr geehrte ... ,

die Gewerkschaften GEW und ver.di vertreten auch Dozentinnen und Dozenten, die im Rahmen der Integrationskurse an den nordrhein-westfälischen Volkshochschulen und anderen Weiterbildungseinrichtungen eingesetzt werden.

Wir laden Sie herzlich zu einem Fachgespräch zum o.g. Thema ein.

Es findet statt am Samstag, dem 16. September 2006, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Bergstr. 1 – 3, 45479 Mülheim. Der Veranstaltungsraum wird durch Aushang an der Pförtnerloge bekannt gegeben.

Nach unserem Kenntnisstand setzen die kommunalen Volkshochschulen für unterrichtliche Tätigkeiten in den Integrationskursen ausschließlich Honorardozentinnen und –dozenten ein.

Mit dieser Praxis werden prekäre Beschäftigungsverhältnisse auch an den beteiligten Volkshochschulen praktiziert, mit denen wir uns nicht einverstanden erklären können:
  1. Volkshochschule sind öffentliche Einrichtungen, die ganz zu Recht einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten und Auftragnehmern unterliegen.

  2. Die aktuelle politische Diskussion über die Integration zeigt, welchen hohen Stellenwert dieses Politikfeld in der öffentlichen Wahrnehmung erfährt. Einschlägige gesetzliche Regelungen unterstreichen die gesellschaftliche und politische Bedeutung. Wie in anderen Bereichen der öffentlichen Aufgabenerledigung hängen Qualität und Nachhaltigkeit im wesentlichen vom Engagement der eingesetzten Beschäftigten ab. Dieses wiederum kann sich nur voll entfalten, wenn sich die gesellschaftliche Wertschätzung auch in abgesicherten Arbeitsverhältnissen niederschlägt. Diese sind jedoch bei den Honorardozentinnen und –dozenten nicht gegeben: Sie werden z.Zt. nur semesterweise beschäftigt, sehen keine langfristige Perspektive und fühlen sich zudem mit Stundensätzen von deutlich unter 20,- EUR abgespeist, von denen sie auch noch vollständig ihre soziale Absicherung vornehmen müssen. Unter diesen Bedingungen können die Betroffenen ihr Berufsleben nicht in einer derartigen Tätigkeit planen. Es kommt zu einer andauernden Fluktuation, deren Leidtragende die Einrichtungen ebenso wie die Kursteilenehmerinnen und –teilnehmer sind. Erforderlich sind Maßnahmen, die den Dozentinnen und Dozenten eine Identifikation mit ihrer Volkshochschule und ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern in Sicherheit und Verlässlichkeit möglich machen.

  3. Dem Status von selbständigen Dozentinnen und Dozenten treten wir auch rechtlich entgegen, weil die gesetzlichen Vorgaben und die Integrationskursverordnung der Bundesregierung und die Anforderungen der Volkshochschulen deren Arbeitsalltag weitgehend determinieren:

    • die Betroffenen haben oft für die Kursdauer von 6 bis 8 Monaten fest zugewiesene Arbeitsplätze und Teilnehmendengruppen und praktizieren ein erhebliches Unterrichtsvolumen
    • die Betroffenen haben feste Arbeits- bzw. Unterrichtszeiten,
    • die Betroffenen müssen die Lehrpläne einhalten, vorgegebene Lehrmaterialien verwenden und auf vorgegebene Prüfungen vorbereiten
    • die Betroffenen müssen zahlreiche administrative Tätigkeiten für die Einrichtungen und Volkshochschulen verrichten, zum Beispiel das Führen von Anwesenheitslisten, das Einholen und Kontrollieren von Entschuldigungen für Fehlzeiten sowie die Vorbereitung von Informationen über eine ordnungsgemäße Kursteilnahme, welche an Ausländerbehörden und Sozialagenturen/Arges übermittelt werden müssen,
    • die Betroffenen müssen Prüfungen abnehmen, die zeitlich und inhaltlich fremdbestimmt sind,
    • viele andere Dozentinnen und Dozenten verrichten die gleiche Tätigkeit.


Nach unserem Arbeitsrechtsverständnis passt dieses Korsett nicht zu einer selbständigen Tätigkeit, sondern erfüllt die Anforderungen der Arbeitnehmereigenschaft.

Gemeinsam mit den von uns vertretenen Dozentinnen und Dozenten in den Integrationskursen erheben wir deshalb die Forderung an die kommunalen Volkshochschulen, die Beschäftigungsverhältnisse dieses Personenkreis so auszugestalten, dass sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden. Damit verbinden wir vor allem eine angemessene Vergütungshöhe und die dringend erforderliche soziale Absicherung aus der Tätigkeit heraus, die sicherlich auch in der gesetzlichen Finanzausstattung ihren Niederschlag finden muss.

Bis zum 31. Dezember 2009 erlaubt eine Übergangsfrist noch den Einsatz von Lehrkräften ohne abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache. Über dieses Datum hinaus ist dies nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgegebenen Qualifizierung teilgenommen hat. Durch die Eingliederung der Dozentinnen und Dozenten in den Personalkörper der Volkshochschulen sehen wir auch eine Basis für eine Personalentwicklung, die nicht ausschließlich die Betroffenen mit dem Kosten- und Zeitaufwand belastet, sondern auch die Kursträger als Auftraggeber in die Pflicht nimmt. Nicht zuletzt müssen die Kosten für vorgeschriebene Qualifizierung auch vom Auftraggeber getragen werden.

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie unserer Einladung folgen und einen Beitrag zur Wertschätzung der Arbeit der Dozentinnen und Dozenten und zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen leisten könnten.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Uwe Meyeringh, ver.di-Landesbezirk NRW
gez. Berthold Paschert, GEW-Landesverband NRW

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.07.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024