Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) - Neue Chancen für Bildung und Weiterbildung in Europa?

Die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut:

Europäischer Qualifikationsrahmen
Vorbemerkung der Fragesteller


Mit dem am 14. Dezember 2004 durch 32 europäische Bildungsministerinnen und Bildungsminister beschlossenen Maastricht-KommuniquĂ© wurde eine Initiative zur Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens im Bildungsbereich gestartet. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Juli 2005 einen ersten Vorschlag für die Errichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens vorgelegt. Hierzu gibt es eine gemeinsame Stellungnahme vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK). In dieser Stellungnahme wird der Vorschlag der Kommission begrüßt und die darin enthaltenen „wesentlichen Elemente – Kompetenzdeskriptoren, Niveaustufen und Outcome-Orientierung –“ als „grundsätzlich geeignet“ angesehen.

Frage 1

a) Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen strebt die Bundesregierung eine Ausrichtung des bundesdeutschen Bildungssystems nach den oben genannten „wesentlichen Elementen“ an?
b) Welche Aktivitäten wurden zur Umsetzung der „erklärten Absicht, einen bildungsbereichsübergreifenden Qualifikationsrahmen“ (Seite 5 der Stellungnahme) im bundesdeutschen Bildungssystems zu schaffen, bereits unternommen?
c) Wie sehen die Planungen für die Zukunft aus?

Antwort der Bundesregierung

Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) soll als Übersetzungsinstrument der Förderung der Transparenz unterschiedlicher Qualifikationen in Europa dienen. Er zielt nicht auf die Harmonisierung der nationalen Bildungssysteme. Aus Sicht der Bundesregierung ist für die Entwicklung und praktische Umsetzung des EQR eine mehrjährige Erprobungs- und Evaluationsphase notwendig. Ebenso erfordert die Entwicklung eines bildungsbereichsübergreifenden nationalen Qualifikationsrahmens einen umfassenden Diskussionsprozess aller im Bildungsbereich zuständigen Akteure, da dieses Instrument in Deutschland gänzlich neu entwickelt werden muss. Die Bundesregierung wird den begonnenen Diskussionsprozess mit den im Bildungsbereich tätigen Akteuren fortführen.

Frage 2

Welche Gründe führen die Bundesregierung zu der in der Stellungnahme geäußerten Ansicht, lediglich die berufliche und die allgemeine Bildung (Sekundar- und Hochschulausbildung) bei dem Europäischen Qualifikationsrahmen zu berücksichtigen und somit auf die Integration der Weiterbildung zu verzichten?

Antwort der Bundesregierung

Die deutsche Stellungnahme hebt noch einmal hervor, dass sich die Struktur des EQF auf Lernergebnisse erstreckt, die in sekundarschulischen, hochschulischen und berufsrelevanten Kontexten erzielt werden können. Dies bezieht auch Qualifikationen ein, die im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden.

Frage 3

Welche sektoralen Qualifikationsrahmen bestehen zurzeit in Deutschland bzw. in welchen Sektoren wird an einer Einsetzung gearbeitet?

Antwort der Bundesregierung

In Deutschland wird zwischen nationalen und sektoralen Qualifikationen nicht unterschieden. Die nationalen beruflichen Qualifikationen nach dem Berufsbildungsgesetz sind zugleich sektorale Qualifikationen mit materieller Normierung durch Beteiligung der Branchen und Sozialpartner, die die Eckwerte für die Aus- und Weiterbildung festlegen. Im weiteren Sinne könnte das System der Fort- und Weiterbildung im IT-Bereich in Verbindung mit den Qualifikationen auf Facharbeiterebene im Ansatz als ein Qualifikationsrahmen angesehen werden.

Frage 4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass der Europäische Qualifikationsrahmen einen „gemeinsamen Referenzpunkt – bezogen auf Lernergebnisse und Kompetenzniveaus“, jedoch keinen „unmittelbaren Vergleich“ von Qualifikationen darstellen soll? (Quelle: Vorschlag der EU-Kommission, Seite 17 f.)

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein EQR, der die Funktion eines Metarahmens und Übersetzungsinstruments erfüllt, geeignet ist, Transparenz und Mobilität sowie die Diskussion bezüglich Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu fördern. Ein unmittelbarer Vergleich von konkreten nationalen fachbezogenen Qualifikationen kann nicht allein auf der Ebene eines EQR erfolgen. Ebenso muss die Zuordnung von Qualifikationen und Abschlüssen sowie sonstiger Kompetenzen zu Niveaustufen Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben, um unterschiedliche nationale Anforderungen berücksichtigen zu können und eine kompetenzangemessene Einstufung deutscher Qualifikationen (insbesondere des dualen Systems und der beruflichen Weiterbildung) sicherzustellen.

Frage 5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass der Europäische Qualifikationsrahmen „als gemeinsame Referenz für Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung fungieren“, jedoch „keine qualitätssichernde Aufgabe er- füllen“ soll? (Quelle: Vorschlag der EU-Kommission, Seite 17 f.)

Antwort der Bundesregierung

Der EQR selbst kann keine originäre Qualitätssicherungsfunktion erfüllen. Um jedoch ein Klima des Vertrauens zwischen den auf europäischer, nationaler, sektoraler und lokaler Ebene tätigen Akteuren zu entwickeln und die Umsetzung eines in der Praxis akzeptierten und handhabbaren EQR zu ermöglichen, spielt die Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung eine zentrale Rolle. In diesem Sinne hängt der EQR eng mit der Entwicklung von Qualitätssicherungssystemen zusammen.

Frage 6

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer zunehmenden Bürokratisierung im Bildungssystem, wenn zukünftig alle einzelnen Qualifikationen gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission von einer zu- ständigen Stelle bewertet und zertifiziert werden müssen?
b) Welche Stelle bzw. welche Stellen könnten nach Auffassung der Bundesregierung dafür zuständig sein?

Antwort der Bundesregierung

Die Befürchtung einer zunehmenden Bürokratisierung teilt die Bundesregierung nicht. Sie geht nach bisherigem Stand nicht von einem zusätzlichen Bürokratie- aufwand aus, da für die Nutzung des Europäischen Qualifikationsrahmens keine weiteren Institutionen erforderlich sein werden. Die von der Europäischen Kommission verwendete Definition des Begriffs „Qualifikation“ umfasst die Lernstandsermittlungen einer Person, die durch einen Evaluierungsprozess oder einen erfolgreich abgeschlossenen Bildungsgang bestätigt werden. Die Festlegung des Prozedere und des Umfangs der zu zertifizierenden Lerninhalte er- folgt dabei nach den nationalen Zuständigkeitsregelungen und Gesetzen.

Frage 7

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der IG Metall am Europäischen Qualifikationsrahmen, die unter anderem das Ende der Beruflichkeit be- fürchtet, da fortan „anstatt einen Beruf zu erlernen Lernscheine gesammelt werden“ und „Bausteine nach Gusto und Geldbeutel zusammengestellt“ werden? (Quelle: IG Metall Vorstandsmitglied Regina Görner in der Frankfurter Rundschau vom 12. Dezember 2005)

Antwort der Bundesregierung

Der EQR bezieht sich auf die Klassifizierung von Qualifikationen und beinhaltet keinerlei Vorgaben für deren Ausgestaltung. Die Bundesregierung setzt sich hin- sichtlich der Fortentwicklung des EQR für den Erhalt des Berufsprinzips im Rahmen der dualen Aus- und Weiterbildung ein und sieht dies durch die Ent- wicklung eines EQR nicht gefährdet.



Deutscher Bundestag Drucksache 16/338
16. Wahlperiode 03. 01. 2006
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 30. Dezember 2005 übermittelt.


In der Streitschrift "Bildung ist keine Ware" finden sie weitere Information zum EQR.

In der Langfassung finden Sie außerdem den Beitrag von Ruth Drexel: Europa als einheitlicher Bildungsraum - begrenzte Chancen, große Risiken.

Beide Publikationen finden sie auf unserer Seite Grundsätzliches zur Weiterbildung unter den Berichten zur Weiterbildungskonferenz von ver.di und IG Metall.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024