Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Fachkonzept “Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II"

Im Vorwort des Fachkonzeptes heißt es:

"Das Fachkonzept versteht sich als ein Angebot, mit dem die Arbeitsgemeinschaften, aber auch die optierenden Kommunen vor Ort prüfen können, ob sie ihr regionales Fallmanagement mit den gegebenen Hinweisen optimieren können. Ziele des Fachkonzeptes sind:

  1. Es soll neu angesetzten Fachkräften einen ersten, möglichst verständlichen Überblick über ihr Aufgabengebiet geben.
  2. Es soll dokumentieren, welche Prozessschritte und Standards bei der Umsetzung zu beachten sind, um von Fallmanagement sprechen zu können.
  3. Es dokumentiert, dass sich unterschiedliche Professionen und institutionelle Kulturen auf ein gemeinsames Verständnis von Fallmanagement im Kontext des SGB II einigen können.
  4. Es verschafft einer fachkundigen und interessierten Öffentlichkeit einen Eindruck davon, wie Fallmanagement in den Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II aussehen könnte.
  5. Es bietet erste Definitionen, die ein einheitliches Verständnis zentraler Begriffe zum Fallmanagement sichern sollen.
  6. Zu weiteren relevanten Themen bietet das Konzept im Anhang vertiefte Informationen."
Um die Inhalte gesetzeskonform zu gestalten, richtet es sich an folgenden Grundsätzen aus:

  • "aktive Leistungen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Vorrang vor passiven Leistungen haben,
  • die unmittelbare Arbeitsmarktintegration Priorität hat vor anderen integrativen Leistungen
  • und letztendlich die angemessene Beteiligung und Eigenaktivität der Kunden einzufordern."
Inzwischen hat die Bundesagentur für Arbeit in einer Presseerklärung vom 24/05/2005 dazu erklärt, dass die Erprobung auf freiwilliger Basis erfolgt und lediglich in 2 Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden soll. Nach welchem Konzept die anderen Dienststellen verfahren, bleibt unklar. Die BA sichert ausdrücklich die Beachtung des Datenschutzes zu. Offensichtlich möchte die Bundesagentur ihrer Praxis, die Erwerbslosen nach Krankheiten, Freundschaften, ihrem sozialem Umfeld u. a. Daten zu befragen, damit den Anschein von Seriösität verleihen.

"Das Fachkonzept ist Ausgangsbasis einer Arbeitshilfe für die Fallmanager in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn). Der Fallmanager soll vor allem Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit mehreren Integrationshemmnissen wieder an den Arbeitsmarkt heranführen: Dazu bespricht er zunächst gemeinsam mit dem Ratsuchenden individuelle Stärken und Problemlagen; Hilfeangebote und Dienstleistungen werden gemeinsam geplant. Die Umsetzung wird vom Fallmanager koordiniert und begleitet. Bei bestimmten Fragestellungen sind weitere Fachleute, wie zum Beispiel der Ärztliche oder Psychologische Dienst, zu beteiligen.

Erfolgreiches Fallmanagement setzt Dialogbereitschaft beim Ratsuchenden voraus, den Willen, zu kooperieren und sich mit einem Gesprächspartner über Probleme und mögliche Lösungen auszutauschen. Es ist ein freiwilliges Angebot."

Sie können das Fachkonzept und die Anlagen hier als pdf-Datei herunterladen.
ist.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.06.2005

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 19.04.2024