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Forderung zum Mindestlohn beschlossen

Die Bundestarifkommission Weiterbildung hat am 20. November 2014 einstimmig die Forderungen zur Mindestlohntarifrunde beschlossen. Die Bundestarifkommission geht mit einer Stundenlohnforderung in Höhe von 16,10 Euro in die Verhandlungen.

Anlass ist das Auslaufen des für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrages für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführen. Der allgemeinverbindliche Mindestlohntarifvertrag läuft ohne Nachwirkung am 31. Dezember 2015 aus. Voraus gegangen waren Diskussionen der betroffenen Weiterbildner/innen in den Betrieben und Unternehmen.

Die Tarifkommission hat in ihren Diskussionen herausgestellt, dass es für die Weiterbildner/innen beim Mindestlohn einen starken Nachholbedarf gebe. Der Mindestlohn müsse die stetig steigenden Anforderungen an die Arbeit der Weiterbildner/innen und ihre dafür erforderliche Qualifikation berücksichtigen.

Die Mitglieder der Tarifkommission waren sich einig: Um eine gute Qualität in den Maßnahmen zu gewährleisten, sind die Arbeitnehmer/innen auch entsprechend gut zu bezahlen.

Klar ist: Weil die Arbeitgeber uns nichts schenken und weil gute Tarifverträge immer eine Frage der Macht sind, brauchen die Gewerkschaften viele engagierte und aktive Mitglieder. Je mehr wir sind, desto mehr können wir durchsetzen.

Die Tarifverhandlungen beginnen am 15. Dezember 2014 in Hannover.

Der einstimmige Beschluss der Bundestarifkommission Weiterbildung

Die Bundestarifkommission beschließt, dass
  1. der Stundenlohn für alle Arbeitnehmer/innen im pädagogischen Bereich von Trägern der beruflichen Bildung, soweit sie überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, auf 16,10 Euro erhöht werden muss;
  2. die unterschiedlichen Entgelte zwischen Ost und West mit dem nächsten Erhöhungsschritt auf das Westniveau anzugleichen sind;
  3. ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent eines verstetigten Monatsentgeltes zu zahlen ist.

Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 2 vom November 2014


Sie können das Flugblatt hier auch als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.11.2014

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024