Tarifinformationen

Zurück zur Übersicht

Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw): Notlagentarifvertrag auch im Jahre 2006!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aller schlechten Dinge sind drei. Wie in den Vorjahren mussten die Beschäftigten das Unternehmen retten. Ohne ihren (teilweisen) Verzicht auf die Sonderzuwendung wäre die Insolvenz unvermeidbar gewesen.

Die Geschäftsführung des bfw und die ver.di-Tarifkommissionen bfw-West und bfw-Ost haben sich in gemeinsamen Verhandlungen am 21./22. Februar 2006 für den jeweiligen Tarifbereich auf einen nahezu identischen Notlagentarifvertrag geeinigt. In den Kernpunkten wurde folgendes vereinbart:
  1. Sonderzuwendung Mai 2006 beträgt lediglich 37,5 Prozent eines Monatsgehalts. Ihre Auszahlung erfolgt Ende Juni 2006. Die gesamte Sonderzuwendung November 2006 entfällt. Alle Beschäftigten erhalten im Jahre 2006 nochmals
    zusätzlich 3 Urlaubstage.
  2. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 31.12.06 ausgeschlossen, es sei denn, die Gewerkschaft ver.di erteilt ihre Zustimmung. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung oder des Übertritts in eine Transfergesellschaft wird die Kürzung der Sonderzuwendung vollständig revidiert, so dass auch keine Nachteile bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes entstehen können. Gleiches gilt für befristet Beschäftigte, deren Arbeitsverträge spätestens am 31.12.06 enden.
  3. Bei betriebsbedingten Kündigungen entsteht ein Abfindungsanspruch in Höhe von 25 Prozent eines Monatsgehalts pro vollendetem Beschäftigungsjahr. Ergibt sich während der Kündigungsfrist eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, muss der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten.
  4. Die Laufzeit der bestehenden Tarifverträge verlängert sich um ein Jahr, so dass diese nunmehr erstmalig zum 31.12.07 gekündigt werden können.
  5. Leitende Angestellte einschließlich Geschäftsführung haben erklärt, dass sie einen eigenen Sanierungsbeitrag leisten, der in Relation dem der Tarifangestellten entspricht.
  6. Nur bfw-West: Die gestundeten Gehaltsbestandteile der Monate September bis Dezember 2005 kommen mit dem Gehaltslauf März 2006 zur Auszahlung.
  7. Nur bfw-West: Ab Juli 2006 verschiebt sich die Auszahlung des Monatsgehalts – wie im bfw-Ost - auf das Monatsende.
  8. Nur bfw-Ost: Der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages bedarf zukünftig – wie im bfw-West - des Vorliegens eines sachlichen Grundes.

Beide Tarifkommissionen haben das Verhandlungsergebnis zähneknirschend, aber
weil unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen inclusive den kurzfristig irreparablen
Versäumnissen des Managements alternativlos, mit Mehrheit gebilligt.

Eure Gewerkschaft ver.di

Quelle: ver.di - Tarif aktuell Nr. 01/2006

Sie können das Tarifínfo hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.02.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024