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Keine Einigung in der vierten Verhandlungsrunde!

Mindestlohn in der SGB II / III finanzierten Weiterbildung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nach hartem Ringen um einen tragfähigen Kompromiss endete die vierte Verhandlungsrunde über einen Mindestlohn für alle Arbeitnehmer_innen in der SGB II/SGB III finanzierten Weiterbildung am 6. Januar 2017 ohne eine Einigung.

Das letzte Angebot der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes:
  • Erhöhung des Stundenlohnes um 6% (ohne Staffelung) zum 1. Januar 2018,
  • Laufzeit 21 Monate bis zum 31. September 2019,
  • Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 30 Tage bei einer fünf-Tage-Woche,
  • kein Angebot für das nichtpädagogische Personal.

Das ist angesichts der guten wirtschaftlichen Entwicklung in der Branche völlig unzureichend.

Die Bundestarifkommissionen entscheiden

Am 31. Januar 2017 beraten die Tarifkommissionen von ver.di und GEW über den Verhandlung stand. Ein weiterer Verhandlungstermin ist bisher nicht vereinbart worden.

Arbeitgeber kalkulieren das Scheitern ein

Offenbar beugen sich die Mitgliedsunternehmen der Zweckgemeinschaft dem Diktat der kleinen Unternehmen. Damit nehmen die Arbeitgeber in Kauf, dass der Mindestlohn scheitern kann. Die Folgen sind absehbar. Ohne das Instrument Tarifvertrag würde binnen Kurzem wieder der ruinöse Wettbewerb in der Branche die Arbeits- und Einkommensbedingungen bestimmen. Auch wenn die Verantwortung dafür ganz klar aufseiten der Arbeitgeber liegt – wir verlieren gemeinsam!


Quelle: Mindestlohn Weiterbildung Extra 5, Januar 2017

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 18.01.2017

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024