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Wie viel darf Ausbildung kosten?

Die Zeitungen sind voll vom schlechten Abschneiden Deutschlands im Rahmen der letzten Pisa-Studie. Vor allem die Förderung benachteiligter Kinder und Jugendliche ist ins öffentliche Augenmerk gerückt. Gleichzeitig kämpfen die vor 35 bzw. 15 Jahren mit enormem öffentlichem und privatem Finanzaufwand zur individuellen und fachgerechten Förderung der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung ins Leben gerufenen Berufsbildungswerke (BBWs) um jede Anmeldung.

Bis Mai 2006 wurden deutschlandweit von den Agenturen für Arbeit (AfAs) lediglich 2374 junge Menschen mit Behinderung zu den speziellen Ausbildungsmaßnahmen der BBWs angemeldet. Somit liegen die genehmigten Erstausbildungen in den BBWs um 24,13 % hinter den Anmeldungen vom Mai 2005 und um über 42 % hinter dem Vergleichswert des Jahres 2004 zurück.

In der regionalen Betrachtung fällt insbesondere Bayern auf – die Mitglieder der BAG BBW im Bereich der RD Bayern liegen aktuell um 46,53 % unter dem Vorjahreswert. In den Neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) ist festzustellen, dass insbesondere im Bereich der RD Sachsen-Anhalt/Thüringen kaum noch lernbehinderte Jugendliche für eine Ausbildung in einem BBW angemeldet werden. Dieser Trend ist auch in den alten Ländern sichtbar – aktuell liegen die Spezialeinrichtungen für lernbehinderte Jugendliche mit einem Anmelderückgang von 34,11 % deutlich über dem
o.a. Bundesdurchschnitt.

Zur Begründung dieser gravierenden Situation für junge Menschen mit Behinderung ist vor allem die zunehmende Praxis der Bundesanstalt für Arbeit (BA) anzuführen, die Rechtsansprüche junger Menschen mit Behinderung nicht mehr durch die sachlich und fachlich spezialisierten BBWs umsetzen zu lassen, sondern die Maßnahmen auszuschreiben. Mangelhafte Beratung in den Schulen, fehlendes Reha-Fachpersonal in den ARGEs und den zugelassenen Kommunen, lange Antragsverfahren, härtere Kriterien bei der ärztlichen Begutachtung der jungen Menschen und fiskalische Schwerpunkte in der Ausschreibungspraxis führen in der Regel dazu, dass benachteiligte junge Menschen mit Behinderung überhaupt nicht mehr gefördert oder in Maßnahmen mit erheblich verringertem Leistungsangebot untergebracht werden.

Die Wirtschaftlichkeit dieses Vorgehens lässt sich – vor allem mit Blick auf die nach wie vor ungeklärte Nachhaltigkeit der ausgeschriebenen Maßnahmen – in Frage stellen. Durch den Rückgang der Teilnehmerzahlen werden die in den BBWs vorhandenen Kapazitäten nicht mehr genutzt. Die organisatorischen und personalrechtlichen Konsequenzen zum massiven Abbau von Ausbildungsplatzkapazitäten ändern nichts daran, dass die sachlichen Ausbildungsmittel der BBWs brachliegen. Eine Beteiligung der BBWs an den Ausschreibungen ist in der Regel mit Blick auf eine rechtswidrige Quersubventionierung nicht möglich. Darüber hinaus sind die Kosten eines in einer ausgeschriebenen Maßnahme gescheiterten jungen Menschen mit Behinderung bislang nicht kalkuliert.

Abwarten kann vor diesem Hintergrund und vor allem mit Blick auf die bereits im August 2006 beginnenden Schuljahre nicht die richtige Strategie sein.

Quelle: Newsletter Juni 2006 der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.06.2006

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024