Mindestlohn für die Weiterbildung

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal gelten ab 1. August 2012 flächendeckend tarifliche Mindeststandards. Damit gilt ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn erstmals auch für akademisch ausgebildete Fachkräfte.

Ein Mindestlohn von 12,60 Euro in Westdeutschland und 11,25 Euro in Ostdeutschland ist für Lehrkräfte, Sozialpädagog/innen und Ausbilder/innen wahrlich nicht üppig, zumal die Qualität von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ganz wesentlich von dem damit beauftragten pädagogischen Personal abhängt.

Da infolge des Preis- und Lohndumpings in dieser Branche Gehälter von 1.200 – 1.900 Euro durchaus üblich waren, bedeutet der Mindestlohn für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich eine Absicherung bzw. eine Lohnsteigerung.

Die Umsetzung des Mindestlohns in der Weiterbildung stoppt das Lohndumping, lenkt den Blick wieder stärker auf die Qualität von Bildungsdienstleistungen und wirkt sich stabilisierend auf die Haustarife und das gesamte Tarifgefüge dieser Branche aus.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen Mindestlohn engagiert haben und wünsche allen bei dessen Umsetzung viel Erfolg.

Petra Gerstenkorn
Bundesfachbereichsleiterin Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mitglied des Bundesvorstandes